Art. 10 § 35 W-VDL

W-VDL - Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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