Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung (W-VDL) Fundstelle

W-VDL - Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Errichtung und die Geschäftsordnung der Einigungskommission und der Obereinigungskommission (Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung)

Änderung

LGBl. Nr. 52/1949

LGBl. Nr. 44/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 52, Abs. 5, und des § 54, Abs. 5, der Wiener Landarbeitsordnung vom 18. Februar 1949, L.G.Bl. für Wien Nr. 22, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung (W-VDL) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung (W-VDL) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung (W-VDL) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung (W-VDL) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung (W-VDL) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis W-VDL Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 10 § 35 W-VDL