Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung (W-VDL) Fundstelle

W-VDL - Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.10.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Errichtung und die Geschäftsordnung der Einigungskommission und der Obereinigungskommission (Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung)

Änderung

LGBl. Nr. 52/1949

LGBl. Nr. 44/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 52, Abs. 5, und des § 54, Abs. 5, der Wiener Landarbeitsordnung vom 18. Februar 1949, L.G.Bl. für Wien Nr. 22, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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