Um sicherzustellen, dass Vermögenswerte, die zur Bedeckung des Deckungserfordernisses gemäß § 301 VAG 2016 gehalten werden, im Einklang mit § 124 Abs. 1 Z 3 und 4 VAG 2016 im besten Interesse aller Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten angelegt werden, sind folgende Grundsätze zu beachten: Um sicherzustellen, dass Vermögenswerte, die zur Bedeckung des Deckungserfordernisses gemäß Paragraph 301, VAG 2016 gehalten werden, im Einklang mit Paragraph 124, Absatz eins, Ziffer 3 und 4 VAG 2016 im besten Interesse aller Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten angelegt werden, sind folgende Grundsätze zu beachten:
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