Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere bundesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 02.10.2007 bis 31.12.9999
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