Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetz treten außer Kraft:
1.Ziffer einsQualitätsklassengesetz 1967, BGBl. Nr. 161/1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 78/2003,Qualitätsklassengesetz 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1967, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2003,,
2.Ziffer 2Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft mit der die örtliche Zuständigkeit von besonderen Bundesorganen nach dem Qualitätsklassengesetz festgelegt wird, BGBl. Nr. 317/1968,Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft mit der die örtliche Zuständigkeit von besonderen Bundesorganen nach dem Qualitätsklassengesetz festgelegt wird, Bundesgesetzblatt Nr. 317 aus 1968,,
3.Ziffer 3Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die schrittweise Einführung der gemeinsamen Qualitätsnormen für Obst und Gemüse, BGBl. Nr. 718/1995.Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die schrittweise Einführung der gemeinsamen Qualitätsnormen für Obst und Gemüse, Bundesgesetzblatt Nr. 718 aus 1995,.
In Kraft seit 02.10.2007 bis 31.12.9999
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