Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
Kontrollorgane gemäß §§ 12 und 21 Qualitätsklassengesetz 1967 gelten als Kontrollorgane im Sinne dieses Bundesgesetzes. Kontrollorgane gemäß Paragraphen 12 und 21 Qualitätsklassengesetz 1967 gelten als Kontrollorgane im Sinne dieses Bundesgesetzes.
In Kraft seit 02.10.2007 bis 31.12.9999
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