§ 7 VH-ÜbermG

VH-ÜbermG - Verfahrenshilfeanträge-Übermittlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe für die Republik Österreich in Kraft tritt (Anm.: das ist der 16.3.1982). Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe für die Republik Österreich in Kraft tritt Anmerkung, das ist der 16.3.1982).

In Kraft seit 16.03.1982 bis 31.12.9999
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