Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Gegenstand
Die Verordnung regelt die Nutzungsbedingungen für Teilnehmer gemäß § 5 Abs. 1 und 2 USPG für Die Verordnung regelt die Nutzungsbedingungen für Teilnehmer gemäß Paragraph 5, Absatz eins, und 2 USPG für
1.Ziffer einsden Zugriff auf im Unternehmensserviceportal (USP) eingebundene Anwendungen unter www.usp.gv.at,
2.Ziffer 2die Registrierung und Verwaltung im USP,
3.Ziffer 3die Meldeinfrastruktur und
4.Ziffer 4das Vertretungsmanagement des USP
sowie Sorgfaltspflichten und Immaterialgüterrechte im USP.
In Kraft seit 02.02.2016 bis 31.12.9999
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