Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024
Förderungsmaßnahmen sind:
a)
Beratung,
b)
Schulung und Ausbildung,
c)
Gewährung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen,
d)
Dienst- und Sachleistungen,
e)
Beiträge zum Personalaufwand für die Gemeindewaldaufseher.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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