§ 58 T-WO Ziele der Förderung

T-WO - Waldordnung 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024

Ziele der Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Tirol sind:

a)

die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Multifunktionalität der Wälder, insbesondere im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen;

b)

die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft im Rahmen der Sicherung und Verbesserung der Struktur des ländlichen Raumes;

c)

die Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für die forstwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie deren Diversifizierung;

d)

die Minderung der finanziellen Belastung der Gemeinden aufgrund der Verpflichtung zur Anstellung von Gemeindewaldaufsehern.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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