Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.06.2026
Die Förderung erfolgt insbesondere durch:
a)Litera adie Gewährung von einmaligen, mehrmaligen oder regelmäßigen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
b)Litera bdie Beratung in organisatorischer oder fachlicher Hinsicht;
c)Litera cdie Bereitstellung von Hilfsmitteln.
In Kraft seit 21.05.2026 bis 31.12.9999
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