§ 8 StrSchG 2020 Referenzwerte für bestehende Expositionssituationen und Notfallexpositionssituationen

StrSchG 2020 - Strahlenschutzgesetz 2020

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Referenzwerte für
    1. 1.Ziffer einsdie Radonkonzentration an Arbeitsplätzen,
    2. 2.Ziffer 2die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden,
    3. 3.Ziffer 3die externe Exposition in Aufenthaltsräumen durch Gammastrahlung aus Bauprodukten,
    4. 4.Ziffer 4die Exposition von Personen in einer bestehenden Expositionssituation nach einem radiologischen Notfall,
    5. 5.Ziffer 5die Exposition von Personen in bestehenden Expositionssituationen aufgrund von kontaminierten Waren oder radioaktiven Altlasten,
    6. 6.Ziffer 6die berufsbedingte Notfallexposition von Notfalleinsatzkräften,
    7. 7.Ziffer 7die Exposition von Personen, die dringend notwendige Arbeiten in Notfallexpositionssituationen durchführen,
    8. 8.Ziffer 8die Exposition von Personen, die Schutzmaßnahmen in Notfallexpositionssituationen durchführen, jedoch keine Notfalleinsatzkräfte sind, sowie
    9. 9.Ziffer 9die Exposition der Bevölkerung in Notfallexpositionssituationen
    festzulegen. Bei der Festlegung der Referenzwerte sind sowohl Anforderungen des Strahlenschutzes als auch gesellschaftliche Faktoren zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Referenzwerte für die Bevölkerung ist Anhang I der Richtlinie 2013/59/Euratom zu berücksichtigen.festzulegen. Bei der Festlegung der Referenzwerte sind sowohl Anforderungen des Strahlenschutzes als auch gesellschaftliche Faktoren zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Referenzwerte für die Bevölkerung ist Anhang römisch eins der Richtlinie 2013/59/Euratom zu berücksichtigen.
  2. (2)Absatz 2,Bei der Optimierung des Schutzes ist Expositionen oberhalb des Referenzwertes Vorrang einzuräumen, die Optimierung ist aber auch unterhalb des Referenzwertes fortzusetzen.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 StrSchG 2020


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 StrSchG 2020 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 StrSchG 2020


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 StrSchG 2020


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 StrSchG 2020 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StrSchG 2020 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 StrSchG 2020
§ 9 StrSchG 2020