Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Personen unter 18 Jahren dürfen mit keiner Arbeit beauftragt werden, die sie zu strahlenexponierten Arbeitskräften macht. Davon ausgenommen sind Personen zwischen 16 und 18 Jahren, deren Ausbildung oder Studium es erfordert, mit Strahlenquellen zu arbeiten.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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