Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Bestimmungen betreffend die Aus- und Fortbildung von Strahlenschutzbeauftragten festzulegen.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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