§ 11i Stmk. LB 1991 Anwendung von Rechtsvorschriften

Stmk. LB 1991 - Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Auf Personen, die in einer Teilqualifikation nach § 11b ausgebildet werden, kommen, soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt wird, die übrigen Abschnitte dieses Gesetzes sowie Abschnitt 6 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 zur Anwendung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006

In Kraft seit 29.08.2006 bis 31.12.9999
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