Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) Fundstelle

StFWG - Steiermärkisches Feuerwehrgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz vom 13. Dezember 2011 über die Feuerwehren in der Steiermark (Steiermärkisches Feuerwehrgesetz – StFWG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 13/2012 (XVI. GPStLT RV EZ 667/1 AB EZ 667/6)

Änderung

LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)

LGBl. Nr. 52/2015 (XVI. GPStLT RV EZ 3370/1 AB EZ 3370/3)

LGBl. Nr. 39/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2231/1 AB EZ 2231/2)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1

Einteilung und rechtliche Stellung der Feuerwehren

§ 2

Aufgaben der Feuerwehren

§ 3

Einsatzleitung

§ 4

Korpsabzeichen der Feuerwehr und Führung des Landeswappens

2. Teil
Feuerwehren

1. Abschnitt
Freiwillige Feuerwehren

§ 5

Bildung, Vereinigung und Auflösung

§ 6

Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 7

Organe der Freiwilligen Feuerwehr

§ 8

Aufgaben der Organe der Freiwilligen Feuerwehr; Stellvertretung

1a. Abschnitt
Freiwillige Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen

§ 8a

Bildung und Auflösung

§ 8b

Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe

§ 8c

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule

§ 8d

Aufgaben der Organe der Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule; Stellvertretung

§ 8e

Vertreterinnen/Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen

§ 8f

Bildungs- und Forschungsbeirat

2. Abschnitt
Berufsfeuerwehren

§ 9

Bildung und Auflösung

3. Abschnitt
Betriebsfeuerwehren

§ 10

Bildung und Auflösung

§ 10a

Mitgliedschaft

§ 11

Organe der Betriebsfeuerwehr

§ 12

Aufgaben der Organe der Betriebsfeuerwehr; Stellvertretung

§ 13

Vertreterinnen/Vertreter der Betriebsfeuerwehren

3. Teil
Feuerwehrverbände

1. Abschnitt
Bereichsfeuerwehrverbände

§ 14

Einrichtung der Bereichsfeuerwehrverbände

§ 15

Aufgaben der Bereichsfeuerwehrverbände

§ 16

Organe der Bereichsfeuerwehrverbände

§ 17

Aufgaben der Organe; Stellvertretung

2. Abschnitt
Landesfeuerwehrverband

§ 18

Einrichtung des Landesfeuerwehrverbandes

§ 19

Aufgaben des Landesfeuerwehrverbandes

§ 20

Organe des Landesfeuerwehrverbandes

§ 21

Aufgaben der Organe; Stellvertretung

§ 22

Dienstordnung

§ 23

Anhörungsrecht

4. Teil
Wahlen

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Wahlen

§ 24

Wahlversammlung

§ 25

Wahlperiode

§ 26

Wahlausschreibung und Durchführung der Wahl

§ 27

Funktionsperiode

§ 28

Wahlbestätigung

§ 29

Wahlordnung

2. Abschnitt
Wahl der Kommandantinnen/Kommandanten und der Kommandantstellvertreterinnen/Kommandantstellvertreter

§ 30

Wahl der Feuerwehrkommandantin/des Feuerwehrkommandanten und der Feuerwehrkommandantstellvertreterin/des Feuerwehrkommandantstellvertreters bei den Freiwilligen Feuerwehren

§ 31

Ernennung, Wahl und Enthebung der Betriebsfeuerwehrkommandantin/des Betriebsfeuerwehrkommandanten und der Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreterin/des Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreters

§ 32

Wahl der Bereichsfeuerwehrkommandantin/des Bereichsfeuerwehrkommandanten/der Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreterin/des Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreters und der Abschnittsfeuerwehrkommandantin/des Abschnittsfeuerwehrkommandanten

§ 33

Wahl der Landesfeuerwehrkommandantin/des Landesfeuerwehrkommandanten und der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreterin/des Landesfeuerwehrkommandantstellvertreters

5. Teil
Ausbildung

§ 34

Ausbildung

6. Teil
Kosten

§ 35

Kosten der Feuerwehren

§ 36

Kosten der Feuerwehrverbände

§ 37

Kostenersatzpflicht, Vorschreibung der Kosten

§ 38

Berechnung der Kosten und Tarifordnung

§ 39

Entschädigung

§ 40

Funktionsgebühren und Aufwandsersatz

7. Teil
Aufsicht

§ 41

Aufsicht über die Feuerwehren und Feuerwehrverbände

§ 42

Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Bereichsfeuerwehrverbände

8. Teil
Schlussbestimmungen

§ 43

(entfallen)

§ 44

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 44a

Übertragener Wirkungsbereich der Freiwilligen Feuerwehren an einer Universität oder Fachhochschule

§ 45

Übertragener Wirkungsbereich der Bereichsfeuerwehrverbände

§ 46

Übertragener Wirkungsbereich des Landesfeuerwehrverbandes

§ 47

Verweise

§ 48

Strafbestimmungen

§ 49

Übergangsbestimmungen

§ 50

Inkrafttreten

§ 50a

Inkrafttreten von Novellen

§ 51

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 39/2018

In Kraft seit 20.04.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 51 StFWG