§ 40 StFWG Funktionsgebühren und Aufwandsersatz

StFWG - Steiermärkisches Feuerwehrgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

(1) Die Tätigkeit der Organe des Landesfeuerwehrverbandes und der Bereichsfeuerwehrverbände ist ehrenamtlich. Jedoch haben die/der LFwKdt, die/der LFwKdtStv, die/der BFwKdt sowie die/der BFwKdtStv gegenüber dem Landesfeuerwehrverband Anspruch auf angemessene Entschädigung für den aus ihrer Tätigkeit erwachsenden Aufwand (Funktionsgebühren).

(2) Die Festlegung der Höhe der Funktionsgebühren hat im Wege der Dienstordnung (§ 22) zu erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 52/2015, LGBl. Nr. 39/2018

In Kraft seit 20.04.2018 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis StFWG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 30 StFWG Wahl der Feuerwehrkommandantin/des Feuerwehrkommandanten und der Feuerwehrkommandantstellvertreterin/des Feuerwehrkommandantstellvertreters bei den Freiwilligen Feuerwehren§ 31 StFWG Ernennung, Wahl und Enthebung der Betriebsfeuerwehrkommandantin/des Betriebsfeuerwehrkommandanten und der Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreterin/des Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreters§ 32 StFWG Wahl der Bereichsfeuerwehrkommandantin/des Bereichsfeuerwehrkommandanten/§ 33 StFWG Wahl der Landesfeuerwehrkommandantin/des Landesfeuerwehrkommandanten und der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreterin/des Landesfeuerwehrkommandantstellvertreters§ 34 StFWG Ausbildung§ 35 StFWG Kosten der Feuerwehren§ 36 StFWG Kosten der Feuerwehrverbände§ 37 StFWG Kostenersatzpflicht, Vorschreibung der Kosten§ 38 StFWG Berechnung der Kosten und Tarifordnung§ 39 StFWG Entschädigung§ 40 StFWG Funktionsgebühren und Aufwandsersatz§ 41 StFWG Aufsicht über die Feuerwehren und Feuerwehrverbände§ 42 StFWG Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Bereichsfeuerwehrverbände§ 43 StFWG (weggefallen)§ 44 StFWG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden§ 44a StFWG Übertragener Wirkungsbereich der Freiwilligen Feuerwehren an einer Universität oder Fachhochschule§ 45 StFWG Übertragener Wirkungsbereich der Bereichsfeuerwehrverbände§ 46 StFWG Übertragener Wirkungsbereich des Landesfeuerwehrverbandes§ 47 StFWG Verweise§ 48 StFWG Strafbestimmungen§ 49 StFWG Übergangsbestimmungen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 39 StFWG
§ 41 StFWG