Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Beträge sind in Einer kaufmännisch gerundet anzugeben. Prozentsätze sind kaufmännisch gerundet mit vier Nachkommastellen zu melden. Zur Umrechnung von Fremdwährungsnomina ist der Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Monatsultimo zu verwenden.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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