§ 4 StDMV 2016 Meldekonventionen

StDMV 2016 - Stammdatenmeldungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

 Beträge sind in Einer kaufmännisch gerundet anzugeben. Prozentsätze sind kaufmännisch gerundet mit vier Nachkommastellen zu melden. Zur Umrechnung von Fremdwährungsnomina ist der Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Monatsultimo zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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