Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Soweit nicht Schanzkleider vorhanden sind, müssen die Kanten der Decks Fußleisten haben. Wasserabläufe müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein.
In Kraft seit 01.09.2009 bis 31.12.9999
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