Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Mit dieser Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:
1.Ziffer einsRichtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. Nr. L 327 vom 22. Dezember 2000 S 1;
2.Ziffer 2Richtlinie 2009/90/EG zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 201 vom 1. August 2009.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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