Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2027.
(2)Absatz 2,Auf zwischen dem 1.1.2024 und dem Inkrafttreten dieser Verordnung laufende Evaluierungs- oder Mängelbehebungsverfahren sind die Bestimmungen der Qualitätssicherungsverordnung 2024 sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2027
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