§ 48 QS-VO 2024 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Übergangsbestimmung

Qualitätssicherungsverordnung 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2027
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2027.
  2. (2)Absatz 2,Auf zwischen dem 1.1.2024 und dem Inkrafttreten dieser Verordnung laufende Evaluierungs- oder Mängelbehebungsverfahren sind die Bestimmungen der Qualitätssicherungsverordnung 2024 sinngemäß anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2027
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2027.
  2. (2)Absatz 2,Auf zwischen dem 1.1.2024 und dem Inkrafttreten dieser Verordnung laufende Evaluierungs- oder Mängelbehebungsverfahren sind die Bestimmungen der Qualitätssicherungsverordnung 2024 sinngemäß anzuwenden.

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