Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Ärztin/Der Arzt hat der ärztlichen Fortbildungspflicht nachzukommen und die Erfüllung dieser gegenüber der Österreichischen Ärztekammer im Wege der Akademie der Ärzte GmbH nachzuweisen..
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2027
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