§ 15 QS-VO 2024 Evaluierungskriterium „Ärztliche Fortbildung“

Qualitätssicherungsverordnung 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2027

Die Ärztin/Der Arzt hat der ärztlichen Fortbildungspflicht nachzukommen und die Erfüllung dieser gegenüber der Österreichischen Ärztekammer im Wege der Akademie der Ärzte GmbH nachzuweisen..

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2027

Die Ärztin/Der Arzt hat der ärztlichen Fortbildungspflicht nachzukommen und die Erfüllung dieser gegenüber der Österreichischen Ärztekammer im Wege der Akademie der Ärzte GmbH nachzuweisen..

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