§ 31 PThG 2024 EU/EWR-Berufsanerkennung – Beurteilung und Bestätigung der Ausgleichsmaßnahmen

PThG 2024 - Psychotherapiegesetz 2024

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Leistungen im Rahmen des Anpassungslehrgangs bzw. der Prüfungserfolg im Rahmen der Eignungsprüfung sind mit den Beurteilungsstufen
    1. 1.Ziffer eins„bestanden“ oder
    2. 2.Ziffer 2„nicht bestanden“
    zu beurteilen. Ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung, die mit „nicht bestanden“ beurteilt wird, darf höchstens zweimal wiederholt werden.
  2. (2)Absatz 2,Über den absolvierten Anpassungslehrgang oder die absolvierte Eignungsprüfung ist eine Bestätigung von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 auszustellen. Die Bestätigung ist zu unterzeichnen und mit der Stampiglie oder einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.Über den absolvierten Anpassungslehrgang oder die absolvierte Eignungsprüfung ist eine Bestätigung von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 13, auszustellen. Die Bestätigung ist zu unterzeichnen und mit der Stampiglie oder einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 31 PThG 2024


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 31 PThG 2024 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 31 PThG 2024


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 31 PThG 2024


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 31 PThG 2024 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis PThG 2024 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 30 PThG 2024
§ 32 PThG 2024