Die Absolventinnen bzw. Absolventen haben die fachlich-methodischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung der Psychotherapie erworben. Die Absolventinnen bzw. Absolventen haben gelernt, psychotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen psychotherapeutischen Handeln zu verknüpfen, um diese im Rahmen ihrer Berufsausübung anzuwenden. Sie verfügen über die Voraussetzungen, um in der Prävention einschließlich Gesundheitsförderung, der Behandlung von akuten und chronischen Erkrankungen, der Rehabilitation, der Förderung von sozialen Kompetenzen sowie in der Lehre und Forschung eigenverantwortlich psychotherapeutisch tätig zu werden. Mit Abschluss des dritten Ausbildungsabschnittes haben sie eine fundierte und umfassend reflektierte berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Wahrnehmen, Denken und Handeln im psychotherapeutischen und gesellschaftlichen Kontext leitet. Die Absolventinnen bzw. Absolventen haben die psychotherapeutische Handlungskompetenz im Rahmen einer umfassenden versorgungswirksamen psychotherapeutischen Tätigkeit unter Lehrsupervision im institutionellen und niedergelassenen Bereich der psychotherapeutischen Versorgung erworben.
Die Absolventin bzw. der Absolvent kann psychotherapeutische Behandlungen in klinisch freiberuflichen und klinisch institutionellen Kontexten eigenverantwortlich durchführen und ist insbesondere in der Lage
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