Die Absolventinnen bzw. Absolventen haben die berufsethischen und berufsrechtlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung der Psychotherapie erworben. Die Absolventinnen bzw. Absolventen haben eine geistige Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit erworben. Insbesondere haben sie eine Sensibilisierung für Besonderheiten jener Patientinnen bzw. Patienten erworben, die Betroffene von Menschenhandel, psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt oder Gewalt im sozialen Nahraum sind, insbesondere Kinder, Frauen oder Menschen mit Behinderung.
Die Absolventin bzw. der Absolvent
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