§ 19a OTPG

OTPG - Organtransplantationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die § 4 Abs. 6, § 6 Abs. 2, 5, 6, und 11 sowie § 7 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft. Die Paragraph 4, Absatz 6,, Paragraph 6, Absatz 2, 5, 6,, und 11 sowie Paragraph 7, in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 15.06.2018 bis 31.12.9999
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