Anl. 1 OTPG

OTPG - Organtransplantationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.08.2026

Im Rahmen der Organ- und Spendercharakterisierung sind folgende Daten zu erheben:

  1. 1.Ziffer einsSpendertyp,
  2. 2.Ziffer 2Blutgruppe,
  3. 3.Ziffer 3Geschlecht,
  4. 4.Ziffer 4Todesursache,
  5. 5.Ziffer 5Todeszeitpunkt,
  6. 6.Ziffer 6Geburtsdatum oder geschätztes Alter,
  7. 7.Ziffer 7Gewicht oder geschätztes Gewicht,
  8. 8.Ziffer 8Größe oder geschätzte Größe,
  9. 9.Ziffer 9gegenwärtig bestehender oder zurückliegender intravenöser Drogenkonsum,
  10. 10.Ziffer 10gegenwärtig bestehende oder zurückliegende maligne Neoplasien,
  11. 11.Ziffer 11andere gegenwärtig bestehende übertragbare Krankheiten,
  12. 12.Ziffer 12HIV-, Hepatitis-C- und Hepatitis-B-Infektion(sstatus) sowie
  13. 13.Ziffer 13grundlegende Informationen zur Bewertung der Funktion des gespendeten Organs.
In Kraft seit 14.12.2012 bis 31.12.9999
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