§ 10 OTPG Qualität und Sicherheit von Organen

OTPG - Organtransplantationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.08.2026
Verfahrensanweisungen

Die Gesundheit Österreich GmbH hat unter Einbindung des bei ihr zur Beratung in Transplantationsfragen eingerichteten Beirats wissenschaftliche Empfehlungen für alle Phasen von der Spende bis zur Transplantation oder Entsorgung sowie für die Nachsorge der/des Spenderin/Spenders zu erarbeiten und im Internet zu veröffentlichen. Diese haben Verfahrensanweisungen insbesondere hinsichtlich

  1. 1.Ziffer einsder Überprüfung der Identität der/des Spenderin/Spenders,
  2. 2.Ziffer 2der Überprüfung der Einwilligung der/des Lebendspenderin/Lebendspenders oder des Fehlens eines Widerspruches einer/eines Verstorbenen,
  3. 3.Ziffer 3der Überprüfung der Einholung der gemäß dieser Bestimmung erforderlichen Informationen zur Auswahl und Beurteilung der/des Spenderin/Spenders und der Übermittlung dieser Informationen an das Transplantationszentrum,
  4. 4.Ziffer 4der Regeln für die Zuteilung von Organen, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen/Patienten, zu entsprechen haben, unter Berücksichtigung der Kriterien der Stiftung Eurotransplant International,
  5. 5.Ziffer 5der Bereitstellung, Konservierung, Verpackung und Kennzeichnung von Organen,
  6. 6.Ziffer 6des Transports gemäß § 12,des Transports gemäß Paragraph 12,,
  7. 7.Ziffer 7der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Organen,
  8. 8.Ziffer 8der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und die auf Grund dessen getroffenen Maßnahmen gemäß § 14 sowieder Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und die auf Grund dessen getroffenen Maßnahmen gemäß Paragraph 14, sowie
  9. 9.Ziffer 9des individuellen, risikobasierten Nachsorgeplans gemäß § 9des individuellen, risikobasierten Nachsorgeplans gemäß Paragraph 9
zu enthalten.
In Kraft seit 14.12.2012 bis 31.12.9999
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