Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.08.2026
Rückverfolgbarkeit
Alle an der Transplantationskette Beteiligten haben sicherzustellen, dass jede Bereitstellung und jede Transplantation eines Organs lückenlos nachvollziehbar ist.
In Kraft seit 14.12.2012 bis 31.12.9999
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