§ 12 Oö. TMV

Oö. TMV - Oö. Tiermaterialienverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§ 12

In-Kraft-Treten

 

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

 

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Tierkörperverwertungsverordnung 2002, LGBl. Nr. 7/2002, in der Fassung LGBl. Nr. 34/2004, außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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