Oö. Tiermaterialienverordnung (Oö. TMV) Fundstelle

Oö. TMV - Oö. Tiermaterialienverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Anzeige, Aufbewahrung, Entfernung und Beseitigung von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten und Materialien (Oö. Tiermaterialienverordnung - Oö. TMV)

StF: LGBl. Nr. 43/2004

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 100/2007

LGBl. Nr. 14/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 12 und 15 Abs. 4 des Tiermaterialiengesetzes - TMG, BGBl. I Nr. 141/2003, und der §§ 14 Abs. 3 und 61 des Tierseuchengesetzes - TSG, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:

In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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