Oö. Tiermaterialienverordnung

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Oö. TMV
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die
Anzeige, Aufbewahrung, Entfernung und Beseitigung von nicht zum
menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten und
Materialien
(Oö. Tiermaterialienverordnung - Oö. TMV)

StF: LGBl.Nr. 43/2004
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