§ 1 Oö. TMV

Oö. TMV - Oö. Tiermaterialienverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Tiermaterialiengesetz und Tierseuchengesetz hinsichtlich Organisation der Meldung, Sammlung, Ablieferung und Beseitigung der tierischen Nebenprodukte im Bundesland Oberösterreich sowie hinsichtlich Gebühren für die Sammlung und Beseitigung und Kontrollen im Zusammenhang mit dem Tiermaterialiengesetz.

(Anm: LGBl. Nr. 2/2020)

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.2024
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