§ 1 Oö. TMV (weggefallen)

Oö. Tiermaterialienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2025 bis 31.12.9999
Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Tiermaterialiengesetz hinsichtlich Organisation der Meldung, Sammlung, Ablieferung und Beseitigung der tierischen Nebenprodukte im Bundesland Oberösterreich sowie hinsichtlich Gebühren für die Sammlung und Beseitigung und Kontrollen im Zusammenhang mit dem Tiermaterialiengesetz§ 1 .

(Anm: LGBl.Nr. 137/2024)Anmerkung, LGBl.Nr. 137/2024)

TMV seit 30.06.2025 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2025

In Kraft vom 01.01.2025 bis 30.06.2025
Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Tiermaterialiengesetz hinsichtlich Organisation der Meldung, Sammlung, Ablieferung und Beseitigung der tierischen Nebenprodukte im Bundesland Oberösterreich sowie hinsichtlich Gebühren für die Sammlung und Beseitigung und Kontrollen im Zusammenhang mit dem Tiermaterialiengesetz§ 1 .

(Anm: LGBl.Nr. 137/2024)Anmerkung, LGBl.Nr. 137/2024)

TMV seit 30.06.2025 weggefallen.

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