Oö. Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz (Oö. LS) Fundstelle

Oö. LS - Oö. Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Änderung

LGBl.Nr. 131/1997 (DFB)

LGBl.Nr. 90/2001 (GP XXV RV 1111/2001 AB 1136/2001 LT 38)

LGBl.Nr. 57/2004 (GP XXVI RV 253/2004 LT 10)

LGBl.Nr. 75/2005 (GP XXVI RV 490/2005 AB 566/2005 LT 19)

LGBl.Nr. 92/2006 (GP XXVI RV 887/2006 AB 909/2006 LT 30)

LGBl.Nr. 140/2009 (GP XXVII RV 15/2009 LT 2)

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

LGBl.Nr. 57/2014 (GP XXVII RV 1112/2014 AB 1132/2014 LT 44)

LGBl.Nr. 11/2015 (GP XXVII RV 1306/2014 AB 1343/2015 LT 50)

LGBl.Nr. 104/2018 (GP XXVIII IA 895/2018 AB 909/2018 LT 32; RL (EU) 2016/801 vom 11. Mai 2016, ABl. Nr. L 132 vom 21.5.2016, S 21 [CELEX-Nr. 32016L0801])

LGBl.Nr. 47/2019 (GP XXVIII RV 963/2019 LT 35)

Anmerkung:

Bei der Wiederverlautbarung wurden die Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die sich aus folgenden Rechtsvorschriften ergeben:

StF: LGBl. Nr.  41/1976 (ursprüngliche Fassung) (GP XXI RV 155 AB 164/1976 LT 22)

LGBl. Nr.  2/1989 (GP XXIII RV 211 AB 223/1988 LT 27)

LGBl. Nr.  61/1989 (GP XXIII RV 247 AB 269/1989 LT 32)

LGBl. Nr.  80/1996 (GP XXIV RV 787 AB 804/1996 LT 47)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSÜBERSICHT

I. HAUPTSTÜCK
Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt
Abgrenzungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Gliederung und Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Schulen

§ 3

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 4

Errichtung und Erhaltung der Schulen

2. Abschnitt
Schulpflicht

§ 5

Schulpflichtige Personen

§ 6

Erfüllung der Schulpflicht

§ 7

Befreiung vom Besuch der Berufsschule

§ 8

Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

§ 9

Zuweisung an die Berufsschule

II. HAUPTSTÜCK
Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 10

Allgemeine Zugänglichkeit; Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§ 11

Lehrpläne

§ 12

Lehrer

§ 13

Klassenschülerzahl

§ 14

Schuljahr

§ 15

Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§ 16

Unterrichtsstunden

2. Abschnitt
Berufsschulen

§ 17

Fachrichtungen und Organisationsformen

§ 18

Lehrplan

3. Abschnitt
Fachschulen

§ 19

Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau

§ 20

Lehrplan

§ 21

Aufnahmevoraussetzungen

§ 22

Eignungsfeststellung

§ 23

Durchführung der Eignungsfeststellung

§ 24

Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes

§ 24a

Übertritt von einer anderen Schulart

III. HAUPTSTÜCK
Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Aufnahme in die Schule

§ 25

Aufnahme als ordentlicher Schüler

§ 26

Aufnahme als außerordentlicher Schüler

§ 26a

Aufnahmeverfahren

2. Abschnitt
Unterrichtsordnung

§ 27

Klassenbildung, Klassenzuweisung, Lehrfächerverteilung

§ 28

Stundenplan

§ 29

Pflichtgegenstände

§ 30

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

§ 31

Schulveranstaltungen

§ 32

Unterrichtsmittel; Eignungserklärung

§ 33

Unterrichtssprache

3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§ 34

Unterrichtsarbeit

§ 35

Leistungsbeurteilung

§ 36

Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten

§ 37

Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§ 38

Beurteilung des Verhaltens des Schülers

§ 39

Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§ 40

Wiederholungsprüfung

§ 40a

Nostrifikation ausländischer Zeugnisse

4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches

§ 41

Aufsteigen

§ 42

Wiederholen von Schulstufen

§ 43

Höchstdauer des Schulbesuches

§ 44

Beendigung des Schulbesuches

4a. Abschnitt
Abschlussprüfungen an Fachschulen

§ 44a

Abschließende Prüfungen

§ 44b

Prüfungskommission

§ 44c

Prüfungstermine

§ 44d

Zulassung zur Prüfung

§ 44e

Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang

§ 44f

Beurteilung der Leistungen bei der Prüfung

§ 44g

Prüfungszeugnisse

§ 44h

Wiederholung der Prüfung

5. Abschnitt
Schulordnung

§ 45

Pflichten der Schüler

§ 46

Schulordnung und Hausordnung

§ 47

Fernbleiben von der Schule

§ 48

Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§ 49

Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 50

Verständigungspflichten der Schule

§ 51

Ausschluß eines Schülers

6. Abschnitt
Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen

§ 52

Lehrer

§ 53

Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben

§ 54

Klassenvorstand

§ 55

Schulleiter

§ 56

Lehrerkonferenzen

7. Abschnitt
Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte; Schulgemeinschaft

§ 57

Schülermitverwaltung

§ 58

Schülervertreter, Wahl und Abberufung; Versammlung der Schülervertreter

§ 59

Erziehungsberechtigte

§ 60

Elternvereine

§ 61

Schulgemeinschaftsausschuß

§ 62

Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 62a

Schulkooperationen

§ 63

Schulärztliche Betreuung

8. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen

§ 64

Vertretung durch die Erziehungsberechtigten; Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers

§ 65

Verfahren

§ 66

Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

§ 67

Beschwerde

§ 68

Zustellung

§ 69

Entscheidungspflicht

§ 70

Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter; Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

IV. HAUPTSTÜCK
Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht

1. Abschnitt
Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen

§ 71

Errichtung und Auflassung von Schulen

§ 72

Schulerhaltung

§ 73

Ende der Erhaltungspflicht

2. Abschnitt
Schulbehörde

§ 74

Behördenzuständigkeit

§ 75

Schulaufsichtsorgane

3. Abschnitt
Land- und forstwirtschaftlicher Schulbeirat

§ 76

Einrichtung und Aufgabe

§ 77

Zusammensetzung

§ 78

Funktionsdauer und Konstituierung

§ 79

Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 80

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 81

Geschäftsführung

V. HAUPTSTÜCK
Errichtung und Führung von privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt
Abgrenzungen

§ 82

Begriffsbestimmung

§ 83

Gleichstellung mit Inländern

§ 84

Allgemeine Zugänglichkeit; Aufnahme

2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 85

Schulerhalter

§ 86

Leiter und Lehrer

§ 87

Schulräume und Lehrmittel

§ 88

Anzeige und Untersagung der Führung

§ 89

Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung

§ 90

Bezeichnung von Privatschulen

§ 91

Schülerheime

3. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht

§ 92

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 93

Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§ 94

Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

4. Abschnitt
Aufsicht

§ 95

Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

VI. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen

§ 96

Strafbestimmungen

§ 97

Übergangsbestimmungen

§ 98

Schulversuche

§ 99

Kundmachung von Verordnungen

§ 100

Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

§ 101

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

 

In Kraft seit 14.06.2019 bis 31.08.2019
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