Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 (Oö. LBG 1985) Fundstelle

Oö. LBG 1985 - Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§  1

Allgemeines

§  2

Totenbeschauer

§  3

Todesfallsanzeige

§  4

Behandlungsschein

§  5

Allgemeine Verhaltensregeln

§  6

Vornahme der Totenbeschau

§  7

Maßnahmen bei besonderen Todesfällen

§  8

Totenbeschauschein

§  9

Durchführungsbestimmungen

II. Obduktionen

§ 10

Allgemeines

§ 11

Vornahme der Obduktionen

§ 12

Unterbrechung

§ 13

Sonstige Eingriffe an Leichen

§ 14

Einbalsamierung

III. Leichenbestattung

§ 15

Bestattungspflicht

§ 16

Aufbahrung

§ 17

Bestattungsart

§ 18

Bestattungsort

§ 19

Versargung

§ 20

Einäscherung

§ 21

Beisetzung der Urne

IV. Überführung und Enterdigung von Leichen

§ 22

Überführung; allgemeines

§ 23

Versargung

§ 24

Berechtigung zur Überführung

§ 25

Bewilligung

§ 26

Enterdigung

§ 27

Überführung enterdigter Leichen

§ 28

Entfallen

§ 29

Leichenteile, totgeborene menschliche Früchte, Leichenreste

V. Bestattungsanlagen

§ 30

Begriff und Errichtung

§ 31

Behördliche Bewilligung

§ 32

Leichenhalle

§ 33

Aufnahmepflicht

§ 34

Friedhofsordnung; Rechtsbeziehungen zwischen Friedhofsbenützern und Friedhofsinhabern

§ 35

Überwachung

§ 36

Sperre, Schließung

§ 37

Baurechtliche Vorschriften

§ 38

Andere Bestattungsanlagen

§ 38a

Durchführungsbestimmungen

VI. Behörden

§ 38b

 

VII. Strafen; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

§ 39

 

§ 40

 

IX. Schlußbestimmungen

§ 41

Unberührte Vorschriften

§ 42

Aufhebung bestehender Vorschriften

 

In Kraft seit 20.04.1985 bis 31.12.9999
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