Art. 9 Oö. LBG 1985

Oö. LBG 1985 - Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Artikel IX

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 30/210)

 

(1) ...

 

(2) ...

 

(3) ...

 

(4) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes aufrechten Bewilligungen gemäß §§ 31 und 32 Oö. Leichenbestattungsgesetz, LGBl. Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 63/2002, gelten als Bewilligungen gemäß §§ 31 und 32 Oö. Leichenbestattungsgesetz in der Fassung dieses Landesgesetzes weiter.

 

(5) ...

In Kraft seit 01.05.2010 bis 31.12.9999
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