§ 62i Oö. L-PG

Oö. L-PG - Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

§ 62i

Übergangsbestimmungen zum

Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007

 

§ 15 Abs. 1 und 2 i.d.F. des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2007 ist auf Todesfälle anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 eingetreten sind. Auf Antrag der Witwe oder des Witwers ist diese Bestimmung ab 1. Jänner 2006 auch auf Todesfälle anzuwenden, die nach dem 1. Juni 2004 und vor dem 1. Jänner 2006 eingetreten sind. Derartige Anträge können bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 gestellt werden.

 

(Anm: LGBl. Nr. 56/2007)

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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