§ 62c Oö. L-PG

Oö. L-PG - Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

§ 62c

Übergangsbestimmungen zum Zweiten

O.ö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996

 

Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die §§ 4 und 12 in der vor Inkrafttreten des Zweiten O.ö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (Anm: LGBl. Nr. 83/1996)

In Kraft seit 01.01.1966 bis 31.12.9999
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