Aufgaben der Krankenfürsorge
(1) Die Krankenfürsorge trifft Vorsorge
1.  | für die Früherkennung von Krankheiten und die Erhaltung der Volksgesundheit,  | |||||||||
2.  | für die Leistungsfälle der Krankheit und der Mutterschaft,  | |||||||||
3.  | für Zahnbehandlung und Zahnersatz,  | |||||||||
4.  | für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation,  | |||||||||
5.  | für die Gesundheitsförderung.  | |||||||||
(2) Überdies können aus Mitteln der Krankenfürsorge gewährt werden:
1.  | Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung;  | |||||||||
2.  | Maßnahmen zur Krankheitsverhütung.  | |||||||||
(3) Die KFL kann allgemein über Gesundheitsgefährdung und über die Verhütung von Krankheiten und Unfällen - ausgenommen Dienstunfälle - aufklären und beraten. Sie kann in diesen Angelegenheiten mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten.
    
    
    
    
    
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