Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen werden wie folgt festgesetzt:
1.Ziffer einsbei Antragstellung im Jahr 20188,20 Cent/kWh;
2.Ziffer 2bei Antragstellung im Jahr 20198,12 Cent/kWh.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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