§ 5 NÖ TG 2010 Tourismusverband

NÖ TG 2010 - NÖ Tourismusgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Der Tourismusverband ist eine Vereinigung von in einem geographisch geschlossenen Gebiet liegenden Gemeinden mit Rechtspersönlichkeit. Er dient der Unterstützung der regionalen Tourismusdestination im Sinne der jeweils gültigen tourismuspolitischen Destinations- bzw. Landesstrategie Niederösterreich und der Vertretung der Interessen des Tourismusverbandes in der regionalen Tourismusdestination.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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