§ 46 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musikschule Jauerling

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

(1) Die von den Gemeinden Aggsbach, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Laach am Jauerling” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 28. August 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 7, § 9, § 9a, § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 2. September 1999 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 7, 10, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Emmersdorf an der Donau und die von der Verbandsversammlung am 26. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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