§ 46 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musikschule Jauerling

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2025 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Aggsbach, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Laach am Jauerling” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 28. August 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 7, § 9, § 9a, § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 2. September 1999 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 7, 10, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Emmersdorf an der Donau und die von der Verbandsversammlung am 26. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Aggsbach, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Laach am Jauerling” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Aggsbach, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Laach am Jauerling” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 28. August 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 7, § 9, § 9a, § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 28. August 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 3,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz eins und 3, Paragraph 7,, Paragraph 9,, Paragraph 9 a,, Paragraph 12, Absatz eins und 2, Paragraph 13, Absatz 2,, Paragraph 14, Absatz eins,, Paragraph 15, Absatz 3,, Paragraph 17, Absatz eins,, Paragraph 18,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 2. September 1999 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 7, 10, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 2. September 1999 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 7,, 10, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Emmersdorf an der Donau und die von der Verbandsversammlung am 26. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Emmersdorf an der Donau und die von der Verbandsversammlung am 26. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Aggsbach-Markt, Emmersdorf an der Donau, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten, sowie von der Verbandsversammlung am 23. April 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Jauerling“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband Musikschule Wachau“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 11.06.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.06.2025
(1) Die von den Gemeinden Aggsbach, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Laach am Jauerling” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 28. August 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 7, § 9, § 9a, § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 2. September 1999 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 7, 10, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Emmersdorf an der Donau und die von der Verbandsversammlung am 26. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Aggsbach, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Laach am Jauerling” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Aggsbach, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Laach am Jauerling” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 28. August 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 7, § 9, § 9a, § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 28. August 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 3,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz eins und 3, Paragraph 7,, Paragraph 9,, Paragraph 9 a,, Paragraph 12, Absatz eins und 2, Paragraph 13, Absatz 2,, Paragraph 14, Absatz eins,, Paragraph 15, Absatz 3,, Paragraph 17, Absatz eins,, Paragraph 18,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 2. September 1999 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 7, 10, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 2. September 1999 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 7,, 10, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Emmersdorf an der Donau und die von der Verbandsversammlung am 26. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Emmersdorf an der Donau und die von der Verbandsversammlung am 26. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Aggsbach-Markt, Emmersdorf an der Donau, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten, sowie von der Verbandsversammlung am 23. April 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Jauerling“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband Musikschule Wachau“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

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