§ 12 NEHG-DV Widerruf der Registrierung

NEHG-DV - NEHG-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Der Widerruf gemäß § 5 Abs. 2 und 3 NEHG 2022 darf frühestens mit Festsetzung und Bezahlung der Verpflichtung in Folge des Bescheids für den vereinfachten Treibhausgasemissionsbericht für das Jahr der letztmaligen Inverkehrbringung erfolgen. Der Widerruf gemäß Paragraph 5, Absatz 2 und 3 NEHG 2022 darf frühestens mit Festsetzung und Bezahlung der Verpflichtung in Folge des Bescheids für den vereinfachten Treibhausgasemissionsbericht für das Jahr der letztmaligen Inverkehrbringung erfolgen.

In Kraft seit 31.12.2025 bis 31.12.9999
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