Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.
In Kraft seit 12.03.2003 bis 31.12.9999
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