Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Militärische Munitionslager und deren besondere Einrichtungen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen auf ihren sicheren Zustand besonders zu überprüfen.
In Kraft seit 01.02.2006 bis 31.12.9999
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