§ 28 MLV 2006 Schlussbestimmungen

MLV 2006 - Munitionslagerverordnung 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
In- und Außer-Kraft-Treten
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Jänner 2006 tritt die Munitionslagerverordnung, BGBl. II Nr. 16/1997, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Jänner 2006 tritt die Munitionslagerverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 16 aus 1997,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.02.2006 bis 31.12.9999
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